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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Weener e.V. findest du hier .

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Beitragsordnung DLRG Ortsgruppe Weener e.V.

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§ 1 Zweck der Beitragsordnung:

Diese Beitragsordnung dient der Ergänzung der aktuellen Satzung der DLRG Ortsgruppe Weener e.V. Aus Vereinfachungsgründen schließt die männliche Form der Bezeichnungen auch die weibliche mit ein.

 

§ 2 Abschließender Regelungscharakter:

Die Beitragsordnung regelt ausschließlich und abschließend die Beitragszahlungen für die Mitgliedschaft in der DLRG Ortsgruppe Weener e.V. Hier über hinaus getroffene Vereinbarungen sind von vornherein nichtig.

 

§ 3 Fälligkeit:

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich fällig.

 

§ 4 Zahlungsmodalitäten:

Der Beitrag wird mittels Lastschrifteinzugsverfahren durch die Ortsgruppe eingezogen, soweit eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist. Liegt eine derartige Einzugsermächtigung nicht vor, ist der Beitrag zum 01.02. des laufenden Kalenderjahres auf das Konto der DLRG Weener zu überweisen. Den Zeitpunkt des Einzugs des Lastschriftverfahrens bestimmt ausschließlich der Vorstand.

 

§ 5 Zusätzliche Kosten:

Wird eine durch ein Mitglied erteilte Lastschrift zurückgegeben, werden dem Mitglied die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt, sofern sie durch das Mitglied selbst verschuldet worden sind. Ein derartiges Verschulden liegt u.a. bei Falschangaben, Widerspruch, Kontolöschung oder mangelnder Kontodeckung vor.

 

§ 6 Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung:

Das Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung ist an die Zahlung des jährlichen Beitrages gekoppelt. Im Falle des Lastschrifteinzugs gilt bis auf Widerruf das Stimmrecht von vornherein als vorhanden.

 

§ 7 Beiträge:

Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) 33€ jährlich, Erwachsene 40€ jährlich, Familien 80€ jährlich.

 

§ 8 Sonderregelungen zu den Beiträgen:

1) Abweichend von den unter §8 aufgeführten Beiträgen wurde auf der Jahreshauptversammlung am 21.04.2023 folgende Übergangsregelung für Erwachsene von dem 19. Lebensjahr bis zum 23. Lebensjahr beschlossen:

Grundsätzlich blieben sie in der Familienmitgliedschaft der Eltern, zugehörig, es wird für diesem Zeitraum ein Zusatzbeitrag von 20€ pro Erwachsenen in der Zeitspanne erhoben. Ab dem 24. Lebensjahr ändert sich die Mitgliedschaft auf Einzelmitgliedschaft. Anbei eine genaue Erläuterung: 2) Personen, die nach dem 01.07. eines laufenden Jahres Mitglied werden, zahlen im Eintrittsjahr auch den vollen Jahresbeitrag. 3) In Ausnahmefällen kann ein Mitglied nur zur Zahlung der Hälfte des normalen Beitrages verpflichtet sein. Die Entscheidung über die Anwendbarkeit der Sonderregelungen obliegt ausschließlich dem Vorstand und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.

 

§ 9 Änderungen:

Die Beitragsordnung kann durch die Mitgliederversammlung geändert und angepasst werden. Hinsichtlich einer Umgestaltung gelten die allgemeinen Vorschriften über die Antragsstellung.

 

§ 10 Inkrafttreten:

Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 21.04.2023 beschlossen und tritt rückwirkend ab 01.01.2023 in Kraft.

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